Private Rentenversicherung steuern |
Gibt man in einer der zahlreichen Suchmaschinen im Internet: „Private Rentenversicherung Steuern“ erhält man zahlreiche Ergebnisse darüber, was sich im Jahr 2005 bezüglich der Versteuerung der privaten Rentenversicherung geändert hat. Kurz gesagt, seit diesem Zeitpunkt, kann eine private Rentenversicherung in der Einkommensteuererklärung nicht mehr geltend gemacht werden.
Aus diesem Grund sollte man bei Werbungen von Versicherungsgesellschaft oder von Versicherungsberatern vorsichtig sein, wenn es heißt „private Rentenversicherung Steuern sparen“. Es gibt zwar noch einige Zusatzversicherungen bei denen Steuern gespart werden können, jedoch handelt es sich sodann oft um fondsgebundene Kapitalanlagen, bei denen man das Risiko eingeht, das eingesetzte Kapital vollständig zu verlieren.
Aus diesem Grund sollte man dem Versicherungsberater vor dem Besprechungstermin klar und deutlich sagen, dass man nur an eine risikolose Kapitalanlage interessiert ist. Denn oftmals lassen es sich die Versicherungsberater quittieren, dass man über alle Risiken und Nebenwirkungen der gerade vorgestellten Kapitalanlage aufgeklärt wurde.
Jedoch wiegelt der Versicherungsberater im Gespräch dies oft damit ab, dass dies nur reine Formsache ist und dass die Kapitalanlage absolut sicher ist und man keine Bedenken haben muss, das das eingesetzte Kapital irgendwann nicht mehr da ist. Sobald jedoch diese Erklärung unterschrieben wurde, kann der Versicherungsberater später nicht mehr wegen Falschberatung in Anspruch genommen werden.
Fordern Sie noch Heute Ihr kostenloses und unverbindliches Angebot an.
*Bruttojahreseinkommen |
Weitere Informationslinks:
|
|