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Rentenversicherung Datum: 22.05.2012 22:32:22 Uhr
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Rentenversicherung

Jeder Arbeitnehmer zahlt automatisch mit dem Verdienen des ersten Gehaltes oder Lohnes in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Hierzu muss seitens des Arbeitnehmers nicht viel veranlasst werden. Denn der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, alle Sozialabgaben automatisch an die zuständige Stelle abzuführen.

Das einzige, worum sich der Arbeitnehmer kümmern muss, ist das Versichern bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Es sei denn, der Arbeitnehmer verdient so viel Geld und hat auch bereits in den letzten drei Jahren verdient, dass er in eine private Krankenversicherung eintreten kann. Dies hat aber nichts mit der gesetzlichen Rentenversicherung zu tun. Von dieser Zahlung kann er sich wirklich nur ausschließen, wenn er freier Mitarbeiter oder Selbständiger ist.

Zahlt er aus diesem Grund irgendwann einmal nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung, sollte er sich unbedingt eine andere Altersvorsorge suchen und in dieser monatlich einzahlen. Denn sobald er in den Ruhestand tritt, erhält er sodann keine staatliche Unterstützung mehr. Jedoch wissen alle Freiberufler und Selbständige um dieses Problem, so dass sie freiwillig sofort für ihre Rente vorsorgen.

Es gibt genug verschiedene Vorsorge-Versicherungen unter denen man wählen kann. Als erstes sollte man sich ein Bild darüber machen, welche zusätzliche Rentenversicherung abgeschlossen werden könnte. Hat man sich für ein bestimmtes Modell entschieden, muss nur noch der passende Versicherungsträger gefunden werden.

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