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Risikolebensversicherung Datum: 22.05.2012 22:44:00 Uhr
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Risikolebensversicherung

Es gibt bestimmte Momente, in denen eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden muss. Nimmt sich beispielsweise ein Ehepaar einen Kredit für die Finanzierung des neuen Eigenheimes auf, verlangen viele Banken, dass zeitgleich eine Risikolebensversicherung abgeschlossen wird und diese der Kredit gebenden Bank auch nachgewiesen wird.

Denn die Banken wollen sich dahingehend absichern, dass der Kredit auch weiterhin bedient wird, wenn einem der Partner etwas zustößt. Der andere Partner kann aufgrund des Wegfallens des einen Gehaltes oftmals den Kredit nicht mehr bedienen. Wurde eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, zahlt diese die am Vertragsanfang festgelegte Versicherungssumme an den anderen Partner aus.

Dieser kann somit den Kredit weiter bedienen oder frühzeitig auslösen und im Eigenheim wohnen bleiben. Es gibt unterschiedliche Vertragsarten bei Risikolebensversicherungen. So gibt es einmal Risikolebensversicherungen die bei denen sich der Auszahlungsbetrag der Verringerung des Kreditbetrages anpasst. Das bedeutet, je Kredit abgezahlt wird, desto geringer ist auch der Auszahlungsbetrag der Risikolebensversicherung, wenn einem von den Partner etwas zustößt.

Jedoch gibt es auch Risikolebensversicherungen, bei denen sich der Versicherungsbetrag nicht nach unten dynamisiert. Auch wenn kurz bevor der Kredit vollständig getilgt ist, einem Partner etwas zustößt, bei dem er ums Leben kommt, erhält der andere Partner, den kompletten vereinbarten Versicherungsbetrag ausgezahlt. Welche Art von Risikolebensversicherung gewählt wird, kann von der Kredit gebenden Bank nicht vorgeschrieben werden.

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