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Versorgungsausgleich Private Rentenversicherung Datum: 22.05.2012 22:52:04 Uhr
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Versorgungsausgleich private Rentenversicherung

Ein Versorgungsausgleich private Rentenversicherung wird dann vorgenommen, wenn Ehepartner sich scheiden lassen. Jeder Arbeitnehmer, Beamte erwirbt mit Eintritt ins Berufsleben Rentenanwartschaften. Je mehr Berufsjahre gesammelt wurden und je mehr verdient wurde, desto höher sind die verdienten Rentenanwartschaften.

Es kommt jedoch oft vor, dass Frauen und Männer in der Partnerschaft eine unterschiedliche Höhe an Rentenanwartschafen erhalten. Unterschiede treten vor allem dann ein, wenn die Frau aufgrund der Kindeserziehung in Abstimmung mit dem Partner zu Hause bleibt. Ebenfalls können Unterschiede auftreten, wenn einer der Partner arbeitslos wird oder einfach nur weniger verdient. Bei der Scheidung wird somit automatisch ein Versorgungsausgleich private Rentenversicherung vorgenommen.

So kann es vorkommen, dass der Partner, höhere Rentenanwartschafen erlangt hat, die Hälfte der Differenz zu der Anwartschaft des anderen Partners an diesem zahlen muss. Oft ist es so, dass Männer an ihre Frauen zahlen müssen, weil Männer in der heutigen Zeit meist mehr verdienen als Frauen.

Um den Versorgungsausgleich private Rentenversicherung kommt man herum, wenn eine Ehevertrag geschlossen wird und vereinbart wird, das bei Scheidung kein Versorgungsausgleich private Rentenversicherung durchgeführt werden muss. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet werden und beide Partner müssen diesem zustimmen. Sofern also einer der Partner damit nicht einverstanden ist, kommt der Vertrag auch nicht zu Stande.

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